Brandwache: Wann ist sie vorgeschrieben, und wer darf sie stellen?

Mitarbeiter in Warnschutzweste und Schutzhelm bei einem Kontrollgang durch einen Industriegang, an der Wand eine Brandmelderzentrale

Eine Brandwache ist typischerweise in drei Fällen vorgeschrieben: beim Ausfall einer Brandmeldeanlage (Ersatzmaßnahme), bei feuergefährlichen Heißarbeiten (während und nach den Arbeiten) und bei Veranstaltungen mit entsprechender Auflage. Wer die Wache stellen darf und welche Qualifikation nötig ist, hängt vom Einzelfall ab, hier der komplette Überblick.

Fall 1 — Ausfall oder Abschaltung der Brand­melde­anlage (BMA)

Ist die BMA gestört, in Wartung oder im Umbau, entfällt die automatische Branderkennung — Bauordnungsamt, Feuerwehr oder Versicherer verlangen dann eine Ersatzmaßnahme, in der Praxis meist eine Brandwache mit festgelegten Kontrollrunden, bis die Anlage wieder betriebsbereit ist. Wichtig: Die Anforderungen (Rundenintervalle, besetzte Bereiche, Qualifikation) legt die fordernde Stelle fest, dokumentieren Sie die Abstimmung schriftlich.

Fall 2 — Heißarbeiten: Schweißen, Trennen, Dacharbeiten

Bei Arbeiten mit Flamme, Funkenflug oder starker Hitze verlangen Versicherer (Schweißerlaubnisschein) und DGUV-Regeln eine Brandwache, während der Arbeiten und als Nachkontrolle danach, weil Schwelbrände oft erst Stunden später ausbrechen. Üblich sind mindestens zwei Stunden Nachkontrolle; maßgeblich ist Ihr Erlaubnisschein. Wer ohne die vereinbarte Brandwache arbeitet, riskiert im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Fall 3 — Veranstaltungen und Versammlungs­stätten

Nach der Versammlungsstättenverordnung kann die Behörde für Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache auflegen, etwa bei Bühnen, Pyrotechnik oder erhöhter Brandlast. Je nach Bundesland und Auflage stellt sie die Feuerwehr oder ein qualifizierter privater Dienst; die Details stehen im Auflagenbescheid. Früh klären spart Kosten: Eine private Brandsicherheitswache ist meist günstiger als eine Wache durch die Feuerwehr.

Veranstaltungsschutz und die übrigen Leistungen: alle Sicherheitsdienstleistungen im Überblick · Mehr zum Veranstaltungsschutz

Weitere Fälle aus der Praxis

  • Sprinkler/Löschanlage außer Betrieb: analog zum BMA-Ausfall — Versicherer-Auflage prüfen.
  • Nach einem Brandereignis: Glutnester-Überwachung, bis die Feuerwehr das Objekt freigibt bzw. der Versicherer entwarnt.
  • Erhöhte Brandlast auf Baustellen: je nach Baustellenordnung des Auftraggebers oder SiGe-Plan. Mehr zur Baustellenbewachung

Wer darf eine Brandwache stellen, und mit welcher Qualifikation?

Gesetzlich einheitlich geregelt ist das nicht, maßgeblich ist die Auflage. In der Praxis erwartet werden: Qualifikation nach § 34a GewO (gewerbliche Bewachung), Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV, Einweisung ins Objekt und in die Meldekette, lückenlose Dokumentation der Runden. Seriöse Dienste stimmen Qualifikation und Einsatzplan vor Beginn mit der fordernden Stelle ab.

Was § 34a GewO genau verlangt: der 34a-Schein einfach erklärt

Was kostet eine Brandwache?

In der Regel 24,50 bis 32 Euro pro Stunde netto, mit Zuschlägen für Nacht, Wochenende und Feiertag, also genau die Zeiten, in denen Brandwachen am häufigsten gebraucht werden.

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Häufige Fragen zur Brandwache

Wie schnell muss eine Brandwache stehen?

Bei BMA-Ausfall: unverzüglich, die Ersatzmaßnahme gilt ab Ausfall, nicht ab nächstem Werktag. FRANKONIA stellt Brandwachen in Franken nach Absprache auch kurzfristig, die Einsatzleitung ist 24/7 erreichbar: +49 951 964352-0.

Darf eigenes Personal die Brandwache übernehmen?

Teilweise, bei Heißarbeiten im eigenen Betrieb kann geschultes eigenes Personal (Brandschutzhelfer) zulässig sein, sofern der Erlaubnisschein bzw. Versicherer das vorsieht. Bei behördlichen Auflagen und BMA-Ersatzmaßnahmen wird meist qualifiziertes Wachpersonal erwartet.

Wie lange dauert die Nach­kontrolle nach Heißarbeiten?

Üblich sind mindestens zwei Stunden nach Ende der Arbeiten, verbindlich ist die Vorgabe in Ihrem Schweißerlaubnisschein bzw. von Ihrem Versicherer.

Was passiert, wenn keine Brandwache gestellt wird?

Je nach Fall: Nutzungsuntersagung durch die Behörde, Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall, Haftungsrisiken für Verantwortliche. Die Wache ist fast immer die günstigste dieser Optionen.

Auflage auf dem Tisch und wenig Zeit?

FRANKONIA stellt qualifizierte Brandwachen in ganz Franken, kurzfristig, dokumentiert, abgestimmt mit Behörde und Versicherer.